Ein Lehrer der verbeamtet ist, darf in seiner Freizeit zu allgemeinen Themen nur sachlich und distanziert Stellung nehmen. Begeht ein Lehrer in seiner Freizeit Persönlichkeitsherabwürdigungen, so ist seine Vorbildfunktion nicht mehr gewährleistet ist. Solche Verhaltensweisen eines Lehrers stellen daher einen Verstoß gegen seine Dienstpflichten dar, der durch seinen Dienstherrn geahndet werden kann (VG Münster, Urteil vom 16.10.2009, Az.: 4 K 1765/08).