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Kündigungsdrohung und Aufhebungsvertrag

Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte können einem Arbeitnehmer mit einer fristlosen Kündigung drohen, wenn bei diesem ein Diebstahls- oder Unterschlagungsverdacht besteht, um ihn zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu bewegen (LAG Hessen, Urteil vom 22.03.2010, Az. 17 Sa 1303/09). Schließt ein Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang einen Aufhebungsvertrag mit seinem Arbeitgeber, so obliegt ihm bei einer späteren Anfechtungsklage die Beweis- und Darlegungspflicht, um den Diebstahlsvorwurf zu entkräften. Arbeitnehmer müssen daher bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags in Drucksituationen sehr vorsichtig sein!

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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