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Fahrzeuglieferung in falscher Farbe ist ein erheblicher Mangel

Liefert der Fahrzeugverkäufer ein Fahrzeug in einer anderen als der bestellten Fahrzeugfarbe, so stellt die falsche Fahrzeugfarbe einen erheblichen Fahrzeugsachmangel und eine erhebliche Pflichtverletzung des Fahrzeugverkäufers dar. Der Fahrzeugkäufer kann in diesen Fällen vom geschlossen Fahrzeugkaufvertrag zurücktreten (BGH, Urteil vom 17.02.2010, Az.: VIII ZR 70/07).

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