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Kündigung eines Fitnessstudiovertrages bei Krankheit

Ein Fitnessstudiovertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn das Mitglied aufgrund einer schweren und dauerhaften Erkrankung das Fitnessstudio nicht mehr nutzen kann. Das Mitglied ist zum Nachweis seiner schweren und dauerhaften Erkrankung nur dazu verpflichtet, dem Fitnessstudio eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende Erkrankung und dem ärztlichen Hinweis vorzulegen und dass von einer sportlichen Ertüchtigung (auch leichter Art) über einen Zeitraum von 1 Jahr ärztlicherseits abgeraten wird, da sie zu einer Verschlimmerung der Erkrankung führen kann (Amtsgericht Dieburg, Urteil vom 09.02.2011, Az: 211 C 44/09). Entgegenstehende AGBs des Fitnessstudios sind unwirksam.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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