Verhält sich ein Schüler gegenüber Mitschülern aggressiv bzw. übt er grundlos Gewalt gegenüber Mitschülern aus, kann er von einer anstehenden Klassenfahrt ausgeschlossen werden (VG Berlin, Beschluss vom 14.06.2011, Az: VG 3 L 350.11 und VG 3 L 351.11).
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