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Kaskoversicherung – kein Versicherungsschutz bei Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken

Nach den meisten Versicherungsbedingungen (kurz AKB) in Kaskoversicherungsverträgen ist der Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken (z.B. Nürburgring) ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind in der Regel lediglich Fahrten im Rahmen eines Fahrsicherheitstrainings auf diesen Strecken. Eine Motorsport-Rennstrecke ist eine Strecke, die dem Motorsport gewidmet ist und auf der – für diese Zeit der Widmung – kein öffentlicher Straßenverkehr im Sinne der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften stattfindet. Dass die Strecke außerhalb von Zeiten organisierter Veranstaltungen für die Allgemeinheit in dem Sinne zugänglich ist, dass jedermann die Möglichkeit hat, sie gegebenenfalls gegen Zahlung eines Entgelts zu nutzen, nimmt ihr nicht die Eigenschaft als Motorsport-Rennstrecke (OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.04.2014, Az.: 12 U 149/13).

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