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Hinweispflicht Reiseveranstalter auf Medikamenteneinfuhrbestimmungen

Ein Reiseveranstalter ist dazu verpflichtet, seine Kunden auf die jeweiligen Medikamenteneinfuhrbestimmungen des potentiellen Reiselandes hinzuweisen. In manchen Reiseländern dürfen bestimmte Medikamente von den Reisenden nicht eingeführt werden, so dass der Reisende aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen nicht in das Reiseland reisen kann (LG Berlin, Urteil vom 10.10.2011 – 38 O 43/11). Verstößt der Reiseveranstalter gegen seine Hinweispflicht, kann der Reisende vom Reisevertrag zurücktreten.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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