Ein Reiseveranstalter ist dazu verpflichtet, seine Kunden auf die jeweiligen Medikamenteneinfuhrbestimmungen des potentiellen Reiselandes hinzuweisen. In manchen Reiseländern dürfen bestimmte Medikamente von den Reisenden nicht eingeführt werden, so dass der Reisende aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen nicht in das Reiseland reisen kann (LG Berlin, Urteil vom 10.10.2011 – 38 O 43/11). Verstößt der Reiseveranstalter gegen seine Hinweispflicht, kann der Reisende vom Reisevertrag zurücktreten.
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