Fahrzeugführer die ihr Fahrzeug derart parken, dass ein Teil des Fahrzeugs im absoluten Halteverbot steht, tragen ein Mitverschulden, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt. Im vorliegenden Fall ragte das Fahrzeug 1,28m in das absolute Halteverbot hinein und es kam aufgrund dieser Tatsache zu einem Verkehrsunfall mit einem Bus. Der Fahrzeugführer trägt nach Ansicht des Amtsgerichts München ein Mitverschulden von 1/3 an dem Verkehrsunfall (Amtsgericht München, Urteil vom 23.09.2009, Az.: 341 C 15805/09).
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