Wurde das eigene Fahrzeug durch einen Hagelschaden beschädigt, so kann man diesen Schaden von seiner Teilkaskoversicherung ersetzt bekommen. Reguliert man nunmehr den erlittenen Hagelschaden auf Gutachtenbasis mit seiner Teilkaskoversicherung, ohne den Schaden zu reparieren, muss man bei einem weiteren Hagelschaden am Fahrzeug den Nachweis gegenüber der Teilkaskoversicherung erbringen, das neue Schäden eingetreten sind. Kann man den Nachweis zwischen Alt- und Neuschäden nicht führen, muss die Teilkaskoversicherung den weiteren Hagelschaden nicht regulieren (AG München, Urteil vom 14.04.2011, Az: 271 C 10327/10).
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