Häufig ordnet ein Geschwindigkeitsbeschränkungsschild in Verbindung mit einem Zusatzschild „Bei Nässe“ eine Geschwindigkeitsbeschränkung an. Die angegebene Höchstgeschwindigkeit darf in diesen Fällen solange die Fahrbahn nass ist, nicht überschritten werden.
Wann ist die Fahrbahn jedoch Nass? Von „Nässe“ im Sinne des Zusatzschildes ist auszugehen, wenn die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm überzogen ist. Da nach dem allgemeinen Sprachgebrauch eine bloße Feuchtigkeit noch nicht darunter fällt, kann die Fahrbahn nur dann als nass bezeichnet werden, wenn sich auf ihrer Oberfläche erkennbar eine, sei es auch nur dünne, Wasserschicht gebildet hat (BGH, Beschluss vom 20.12.1977, Az: 4 StR 560/77). Die Fahrbahn muß insgesamt mit einem Wasserfilm überzogen sein. Nicht ausreichend ist es, wenn die Fahrbahn nur feucht ist oder nur in Spurrillen Wasser steht (OLG Hamm, Beschluss vom 15.11.2000, Az.: 2 Ss OWi 1057/2000).