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Gerichtlicher Vergleich – Rücktritt möglich?

Ein Rücktritt von einem gerichtlichen Vergleich ist nicht möglich (LG Coburg, Urteil vom 09.03.2010, Az: 22 O 779/09). Schließen die Parteien ein Widerrufsvergleich, so können sie diesen nur innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen. Eine Anfechtung des gerichtlichen Vergleichs wegen arglistiger Täuschung ist möglich, wenn eine Partei bei Abschluss des Vergleichs nicht den Willen hat, diesen zu erfüllen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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