Entstehen bei einem Kunden plötzlich auffällig hohe Telefonkosten bzw. Internetnutzungskosten, so muss das Telefonunternehmen im Rahmen seiner Fürsorgepflicht den Sachverhalt und die Ursachen der Kostenexplosion unaufgefordert überprüfen (LG Bonn, Az: 7 O 470/09). Im vorliegenden Fall entstanden aufgrund einer fehlerhaften DSL-Routereinstellung monatliche Internetnutzungskosten in Höhe von 1000 Euro, statt von 40 Euro.
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