Wird ein Flug storniert, so muss die Fluggesellschaft den Reisenden zeitnah über die Stornierung des Fluges direkt informieren. Es reicht nicht aus, wenn die Fluggesellschaft lediglich das Reisebüro oder den Reiseveranstalter über die Stornierung informiert. Im vorliegenden Fall hat das Landgericht Frankfurt am Main den Reisenden aufgrund der Nichtinformation über die Stornierung einen Betrag in Höhe von 600,00 Euro pro Reisenden zugesprochen (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 01.09.2011, Az.: 2-24 S 92/11).
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