Wirft man einen Feuerwerkskörper in ein Dixi-Klo, während sich ein Arbeitskollege auf dem Dixi-Klo befindet, stellt dies einen tätlichen Angriff auf den Arbeitskollegen dar, selbst wenn man eine Verletzung des Arbeitskollegen mit dem Wurf nicht beabsichtigt hat. Der Arbeitgeber ist in einem solchen Fall zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt. Im vorliegenden Fall wurde der Dixi-Klo-Insasse aufgrund des Feuerwerkskörperwurfes am Oberschenkel, im Genitalbereich und an der Leiste verletzt und war 3 Wochen lang arbeitsunfähig (ArbG Krefeld, Urteil vom 30.11.2012, Az.: 2 Ca 2010/12).
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