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Falscher Preis in Online-Shop – Schnäppchenanspruch?

Werden in einem Online-Shop Waren irrtümlich mit einem zu geringen Preis ausgezeichnet, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Warenlieferung zum günstigen „Schnäppchenpreis“, wenn der Online-Händler, das Kaufangebot des Bestellers überhaupt nicht annimmt (Email vom Händler: „Waren sind vorrätig“ – reicht nicht aus) oder er den Kaufvertrag wegen Irrtums sofort anfechtet (Amtsgericht Frankfurt am Main; Urteil vom 10.07.2009, Az.: 30 C 3125/08-47). Im vorliegenden Fall ging es um 40 DVD-Player zum Preis von 0,40 €, mithin 0,01 € pro DVD-Player.

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