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Facebook – Bildentnahme aus nicht öffentlichem Account rechtswidrig?

Werden Bilder aus einem nicht-öffentlichen Facebook-Account entnommen und anderweitig veröffentlicht, so ist dies rechtswidrig und stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Accountinhabers bzw. der betroffenen Personen dar (AG München, Urteil vom 15.06.2012, Az.:158 C28716/11). Dem Accountinhaber bzw. den betroffenen Personen stehen in diesen Fällen Schadensersatzansprüche und Unterlassungsansprüche zu.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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