Aufgrund der Möglichkeit über das Internet weltweit Gegenstände zu erwerben, werden immer mehr Waren aus dem EU-Ausland nach Deutschland eingeführt. Für die eingeführten Waren müssen beim Zoll Einfuhrabgaben entrichtet werden. Berechnen die Zollbeamten die Einfuhrabgaben zu niedrig, kann sich der jeweilige Bürger auf einen bestehenden Vertrauensschutz berufen und muss keine Einfuhrabgaben nachentrichten (FG Hamburg, Urteil vom 03.05.2011, Az: 4 K 63/11).
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