Skip to content

Drohung mit der Faust gegenüber dem Vermieter – fristlose Mietvertragskündigung?

Ein Vermieter kann das Mietverhältnis mit einem Mieter und seiner Familie fristlos kündigen, wenn die Mieter regelmäßig nachts zwischen 1.00 Uhr – 1.30 Uhr die Wohnungstür mit lautem Knall zuschlagen, die Kinder des Mieters um 23.00 Uhr im Garten noch Fußball spielen und Löcher in den Zaun des Mieters treten und der Mieter dem Vermieter „mit der Faust droht“ und diesen zuruft, er solle sich entfernen, weil er die Faust ansonsten noch zu spüren bekäme. In einem solchen Fall muss der Vermieter den Mieter nicht zuvor abmahnen, weil die sofortige fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist. Nach § 543 Abs.3 Nr. 1 ist eine Abmahnung zudem dann entbehrlich, wenn sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.01.2012, Az: 2/17 S 90/11).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Rechtsfragen

Wir sind Ihr Ansprechpartner wenn es um Ihr gutes Recht geht.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Urteile und Beiträge

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!