Ein Fahrzeug verfügt über keine gültige Umweltplakette, wenn das auf der Plakette am Fahrzeug eingetragene Kennzeichen nicht mit dem am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen übereinstimmt. Bereits das Parken eines Fahrzeugs in einer Umweltzone ohne (gültige) Plakette stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld in Höhe von 40,00 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg geahndet wird (OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2013, Az.: 1 RBs 135/13).
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