Alljährlich aufs Neue werden die Büros der Steuerberater Ende Mai von „panischen“ Bürgern gestürmt, die glauben, sie müssten unbedingt bis spätestens zum 31 Mai ihre Steuererklärung für das Vorjahr abgeben. Danach gebe es keine Rückerstattung mehr oder es fielen hohe Säumniszuschläge an.
Ist am 31. Mai wirklich „Weltuntergang“?
Der 31. Mai ist nur die gesetzliche Abgabefrist für diejenigen, die überhaupt verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Viele Nur-Arbeitnehmer, die über keine sonstigen Einkünfte verfügen, gehören gar nicht zu dieser Gruppe. Sie können zwar eine Lohnsteuer-Rückerstattung beantragen, müssen es aber nicht. Und wenn sie die Rückerstattung beantragen, dann haben Sie damit nicht bloß fünf Monate Zeit, sondern volle zwei Jahre. Eine Rückerstattung für 2007, kann also nicht nur bis zum 31. Mai 2008 beantragt werden, sondern sogar noch bis zum 31.12.2009.
Für diejenigen, die tatsächlich verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben – hierzu gehören vor allem Selbständige und Gewerbetreibende -, gilt zwar grundsätzlich die Abgabefrist 31. Mai. Dieses Datum ist in der Praxis jedoch nur theoretischer Natur. Vor allem, wer durch einen Steuerberater vertreten ist, bekommt relativ Problemlos eine Fristverlängerung (beispielsweise mit dem Argument, man habe noch nicht alle Belege beisammen oder man sei länger erkrankt gewesen). Die Fristverlängerung erfolgt dann meistens bis zum 30. September desselben Jahres. Auch weitere Fristverlängerungen sind nach dem Ermessen der Finanzbehörde möglich.
Fazit: Die Frist des 31. Mai für die Abgabe der Steuererklärung existiert zwar. Für viele gilt sie jedoch nicht, und selbst wenn sie gilt, kann man sie relativ leicht verlängern lassen.