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Beruflich eingesetzter PC mit Internetzugang ist rundunkgebührenpflichtig!

Für PCs mit Internetzugang die ausschließlich beruflich genutzt werden müssen Rundfunkgebühren gezahlt werden (Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 19.05.2009, Az. 7 B 08.2922). Es spielt bei der Gebührenpflicht keine Rolle, ob die PCs überhaupt zum Rundfunkempfang genutzt werden. Die Revision gegen das Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.

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