Stellt man als Privatperson fest, dass in einem Internetforum Verleumdungen über die eigene Person veröffentlicht worden sind, so hat man gegenüber dem Betreiber des Internetforums lediglich einen Anspruch darauf, dass dieser die rufschädigenden Beiträge sofort löscht. Der Internetforumsbetreiber ist hingegen nicht dazu verpflichtet, die Kontaktdaten (Name und Anschrift) des Verleumders zu übermitteln. Nach Ansicht des AG München muss man sich als Geschädigter diesbezüglich an die Strafverfolgungsbehörden wenden, die nach dem Telemediengesetz einen Auskunftsanspruch nach § 14 Abs. 2 TMG gegenüber dem Internetforenbetreiber besitzen (Amtsgericht München, Urteil vom 03.02.2011, Az: 161 C 24062/10).
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