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Aufhebungsvertrag – Rücktritt bei nicht gezahlter Abfindung?

Ein Arbeitnehmer kann von einem mit dem Arbeitgeber abgeschlossenen Aufhebungsvertrag zurücktreten, wenn der Arbeitgeber die im Aufhebungsvertrag gezahlte Abfindung nicht zahlt, es sei denn das Rücktrittsrecht wurde wirksam ausgeschlossen. Kann oder darf der Arbeitgeber aufgrund der Einleitung eines Insolvenzverfahrens die vereinbarte Abfindung nicht an den Arbeitnehmer zahlen, so ist der Arbeitnehmer nicht dazu berechtigt vom Aufhebungsvertrag zurückzutreten (BAG, Urteil vom 10.11.2011, Az: 6 AZR 357/1).

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