Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist erschüttert, wenn der kranke Arbeitnehmer sich bereit erklärt, während seiner Krankheit Tätigkeiten in Schwarzarbeit auszuführen. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer in diesen Fällen fristlos kündigen (Hessische LAG, Urteil vom 010.4.2009, Az.: 6 Sa 1593/08).
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