Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht verliert man nicht dadurch, dass man aus der Wohnung auszieht. Der Wohnrechtsberechtigte kann nach einem Auszug jederzeit wieder in die Wohnung einziehen! Auch im Falle des Umzugs in ein Pflegeheim bzw. Wohnheim bleibt das Wohnrecht bestehen. Eine Löschung des Wohnrechts im Grundbuch ist nur mit der Einwilligung des Wohnrechtsberechtigten möglich. Im Falle familiärer Probleme sollte man über den „Verkauf“ des Wohnrechts diskutieren. Ein Wohnrecht erlischt sonst nur im Falle des Todes des Wohnrechtsberechtigten oder im Falle der Zwangsversteigerung der Immobilie (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5.08.2010, Az: 5 W 175/10-65 und 5 W 175/10).
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