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Wohngebäudeversicherung – Leitungswasserschaden nach Wechsel der Versicherung

Kann ein Versicherungsnehmer, der seinen Wohngebäudeversicherer gewechselt hat, in einem Schadensfall nach dem Wechsel der Wohngebäudeversicherung nicht nachweisen, zu welcher Zeit ein Leitungs-Wasserschaden aufgrund defekter Leitungen (z.B. Wasserleitungen oder Heizungsleitungen) eingetreten ist, so dass nicht geklärt werden kann, welcher der Versicherer für den Schaden einzustehen hat, geht diese Unklarheit zu Lasten des Versicherungsnehmers. Diese Beweis- und Darlegungsnot des Versicherungsnehmers kann in der Regel weder prozessrechtlich noch materiell-rechtlich überwunden werden (OLG Celle, Urteil vom 10.05.2012, Az.: 8 U 213/11). Daher sollte man sich immer sehr genau überlegen, ob man eine Wohngebäudeversicherung z.B. nach einem Hauskauf wechselt. In einem Schadensfall sollte man immer alle beschädigten Leitungen etc. aufheben, um ggfls. über ein Sachverständigengutachten klären zu lassen, seit wann die Leitungen bereits einen Schaden aufgewiesen haben.

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