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Widerrufsrecht bei sittenwidrigen Fernabsatzverträgen?

Ist ein Fernabsatzvertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtig (z.B. Kauf eines Radarwarngeräts), so steht dem Verbraucher trotzdem ein Widerrufsrecht zu (BGH, Urteil vom 25.11.2009, Az.: VIII ZR 318/08). Ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen besteht nach den §§ 312d, 355 BGB  unabhängig von der Frage, ob ein wirksames Rechtsgeschäft vorliegt. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts des Verbrauchers kommt ebenfalls nicht in Betracht, da der Unternehmer nicht schutzwürdig ist. Sowohl Verbraucher als auch Unternehmer wussten, dass das geschlossene Rechtsgeschäft sittenwidrig war.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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