Dient eine Sonderzuwendungsklausel in einem Arbeitsvertrag (Weihnachtsgeld) nicht der Vergütung geleisteter Arbeit des Arbeitsnehmers und knüpft sie nur an den Bestand des Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers an, stellt es keine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers gemäß § 307 BGB dar, wenn die Sonderzuwendungsklausel im Arbeitsvertrag den ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungstag als Anspruchsvoraussetzung voraussetzt (BAG, Urteil vom 18.01.2012, Az.: 10 AZR 667/10).
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