Arbeitnehmer die auf einem Arbeitsweg andere Verkehrsteilnehmer wegen Verkehrsverstößen zur Rede stellen wollen, sind nicht mehr im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.09.2009, Az.: S 5 U 298/08). Ein Arbeitnehmer bricht seinen versicherten Arbeitsweg ab, wenn er eigenwirtschaftliche Interessen, wie die Stellung/Belehrung eines Verkehrsrowdies vornimmt.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Rechtsfragen
Wir sind Ihr Ansprechpartner wenn es um Ihr gutes Recht geht.
Urteile und Beiträge
Unsere Kontaktinformationen
Rechtsanwälte Kotz GbR
Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)
Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078
E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de
Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal
Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung
Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!