Die Kosten für einen Sprachkurs in Cancun (Bildungsurlaub) in Mexico können als abzugsfähige Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn der Sprachkurs auf die besonderen beruflichen Bedürfnisse zugeschnitten war (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.09.2009, Az.: 2 K 1025/08).