Grundsätzlich kann einem Arbeitnehmer bei einer intensiven privaten Internetnutzung fristlos gekündigt werden. Es kommt jedoch immer auf den jeweiligen Einzelfall an. Nutzt ein Arbeitnehmer, der zugleich noch Personalratsmitglied ist, seinen betrieblichen Internetanschluss in einem Zeitraum von über 7 Wochen an 12 Tagen jeweils über eine Stunde privat, so berechtigt dies den Arbeitgeber lediglich zu einer Abmahnung und nicht zu einer fristlosen Kündigung (OVG Lüneburg, Urteil vom 14.09.2011, Az: 18 LP 15/10).
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