Skip to content

Mischkonsum von Cannabis und Alkohol rechtfertigt Führerscheinentzug

Der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol rechtfertigt nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts selbst dann die Annahme einer fehlenden Fahreignung des Fahrerlaubnisinhabers, wenn die Einnahme der Substanzen nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stattgefunden hat. Die Fahrerlaubnisbehörde darf in diesen Fällen zur Überprüfung der Fahreignung des Fahrerlaubnisinhabers die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen. Kommt der Fahrerlaubnisinhaber dieser Aufforderung nicht zw. Nicht fristgerecht nach, darf die Fahrerlaubnisbehörde eine mangelnde Fahreignung des Fahrerlaubnisinhabers annehmen und die Fahrerlaubnis entziehen (BVerwG, Az.:  3 C 32.12, Urteil vom 14.11.2013).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Rechtsfragen

Wir sind Ihr Ansprechpartner wenn es um Ihr gutes Recht geht.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Urteile und Beiträge

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!