Im Rahmen eines Leasingvertrages ist ein Kunde dazu verpflichtet, der Leasingfirma nach einem angezeigten Diebstahl des Leasingfahrzeugs Schadensersatz zu leisten, wenn er es versäumt, die Leasingfirma umfassend über den Diebstahl des Fahrzeugs zu unterrichten (bzw. den Fahrzeugdiebstahl nachvollziehbar darzulegen) und die Leasingfirma deswegen keine Schadensregulierung bei der abgeschlossenen Kaskoversicherung erreichen kann (OLG Hamm, Urteil vom 10.03.2014, Az.: 18 U 84/13
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