Stellen die Äußerungen „Ihr kommt ja auch noch einmal aus der Anstalt und dann bekommt ihr auf die Fresse!“ und „Ja, dann bekommt ihr richtig auf die Fresse!“ eine Beleidigung dar? Nach Auffassung des AG Hamburg stellen diese Äußerungen weder eine Beleidigung dar, noch wird hierdurch ein sonstiger Straftatbestand erfüllt. Es handelt sich nach der Auffassung des Gerichts lediglich um eine Unhöflichkeit (AG Hamburg, Urteil vom 10.03.2009, Az.: 256 Cs 160/08).
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