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Internetshop – Bestellbestätigung als Angebotsannahme?

Bestellt ein Käufer Waren bei einem Internetshop und erhält er daraufhin eine Bestellbestätigung, so stellt dies noch keine Angebotsannahme durch den Verkäufer dar (AG München, Urteil vom 04.02.2010, Az:  281 C 27753/09). Die übersandte Bestellbestätigung stellt lediglich eine Mitteilung dar, dass die Bestellung bei dem Internetshop eingegangen ist. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer die Ware an den Käufer sendet, oder ihm mitteilt, dass er sein Kaufvertragsangebot annimmt.

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