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Haftung für Urheberrechtsverletzungen auf Facebook-Seite

Der Betreiber einer Facebook-Seite haftet für Urheberrechtsverletzungen auf seiner Seite, wenn er trotz Kenntnis über die Urheberrechtsverletzung urheberrechtlich geschützte Fotos nicht löscht, die seine Fans auf seine Seite hochgeladen haben (LG Stuttgart, Versäumnisurteil vom 20.07.2012, Az.: 17 O 303/12). Im vorliegenden Fall wurde der Facebook-Seitenbetreiber vom Prominenten selbst auf die Urheberrechtsverletzung hingewiesen. Dieses Urteil entspricht der Rechtsprechung des BGH im Hinblick auf Webseitenbetreiber.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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