Sichert man einen gefährlichen Gegenstand, welcher auf einer Autobahnfahrspur liegt um eine Gefahr für die übrigen Fahrzeugführer abzuwenden, so ist man bei dieser Gefahrenabwehrhandlung in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Wird man bei Vornahme der Gefahrenhandlung angefahren und schwer verletzt, so erhält man Verletztengeld bzw. eine Unfallrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (BSG, Urteil vom 27.03.2012, Az: B 2 U 7/11 R).
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