Rückabwicklung des Fahrzeugskaufs: Tritt der Fahrzeugkäufer vom geschlossenen Kaufvertrag zurück, oder wird der Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten, so muss dem Verkäufer das Fahrzeug einschließlich dem mitverkauften Zubehör und den Fahrzeugpapieren rückübereignet werden. Im Gegenzug erhält der Käufer vom Verkäufer den Fahrzeugkaufpreis zzgl. von ihm getätigter notwendiger Verwendungen (z.B. Reparaturkosten, Unterstell- und Garagenkosten) abzüglich gezogener Fahrzeugnutzungen (gefahrene Kilometer) zurückerstattet. Die Berechnungsformel für den Fahrzeugnutzungsersatz lautet: Bruttokaufpreis mal gefahrene Kilometer geteilt durch die zu erwartende Fahrzeuggesamtlaufleistung. Ein Rücktritt vom Fahrzeugkaufvertrag ist bei unerheblichen Fahrzeugmängeln ausgeschlossen. Eine Minderung des Fahrzeugkaufpreises ist in diesem Fall jedoch möglich. Der Minderungsbetrag wird geschätzt.
Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Rechtsfragen
Wir sind Ihr Ansprechpartner wenn es um Ihr gutes Recht geht.
Urteile und Beiträge
Unsere Kontaktinformationen
Rechtsanwälte Kotz GbR
Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)
Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078
E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de
Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal
Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung
Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!