Elefantengras gehört nach den Feststellungen des LG Coburg zu den Staudengewächsen, so dass die nachbarrechtlichen Grenzabstandsvorschriften für Bäume und Büsche nicht auf die Anpflanzung von Elefantengras angewendet werden können (LG Coburg, Beschluss vom 27.07.2009, Az.: 32 S 23/09).
Elefantengras kann bis zu 5m hoch werden und stirbt im Herbst ab. Es kann somit ohne Grenzmindestabstand angepflanzt werden.