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Führerscheinentziehung nach 117 Verkehrsverstößen in 3 Jahren

Begeht ein Fahrerlaubnisinhaber innerhalb von 3 Jahren 117 Verkehrsverstöße (vorallem Parkvergehen), so kann ihn die Fahrerlaubnisbehörde dazu auffordern, innerhalb einer bestimmten Frist ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen. Kommt der Fahrerlaubnisinhaber dieser Aufforderung nicht nach, so kann ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden (Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 16.12.2011, Az: 10 K 487/11).

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