Steht eine strafbare Handlung ausschließlich und unmittelbar mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang, so können die diesbezüglich entstandenen Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltsgebühren in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.04.2008, Az.: 6 K 327/07). Im vorliegenden Fall äußerte sich ein Betriebsprüfer bei einer Betriebsfahrt gegenüber einem Fahrschullehrer und dessen Fahrschüler beleidigend.