Dieselfahrzeuge mit Partikelfilter sind für einen ständigen Kurzstreckeneinsatz nicht geeignet, da hierdurch der Partikelfilter „verstopft“. Es müssen daher bei Dieselfahrzeugen mit Partikelfilter sog. Regenerationsfahrten mit flottem Tempo z.B. auf der Autobahn getätigt werden, damit es keine „Verstopfungen“ des Partikelfilters gibt. Ein Dieselfahrzeugkäufer sah die Verstopfungen des Partikelfilters als Mangel seines Fahrzeugs und war auch nicht gewillt, ständig Regenerationsfahrten zu tätigen. Er wollte daher vom geschlossenen Fahrzeugkaufvertrag zurücktreten. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 04.03.2009, Az.: VIII ZR 160/08 stellen die notwendigen Regenerationsfahrten bei einem Dieselfahrzeug mit Partikelfilter keinen Grund zum Rücktritt vom geschlossenen Kfz-Kaufvertrag dar, da diese bei allen Dieselfahrzeugen mit Partikelfilter notwendig und mithin bei Dieselfahrzeugen der „gleichen Art“ üblich sind.
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