Fährt ein Autofahrer bei einem Einpark-/Ausparkvorgang gegen einen an einer Hauswand installierten Blitzableiter, der ca.6 cmvon der Hausfassade absteht und in den Verkehrsraum hineinragt, so kann er keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hauseigentümer geltend machen. Selbst dann nicht, wenn der Blitzableiter in Fassadenfarbe gestrichen wurde, da ein Autofahrer einen ausreichenden Sicherheitsabstand und besondere Sorgfalt bei Parkmanövern einhalten muss (AG München, Urteil vom 27.06.2012, Az.:241 C31612/10).
Suchen Sie weitere Urteile?
Besuchen Sie uns auf Vezeichnis-Recht uns stöbern Sie in über 25.000 Urteile und Beiträge. Oder folgen sie uns auf einem der folgenden Social Media Kanälen.
Kundenmeinungen: https://www.provenexpert.com/rechtsanwaelte-kotz/
- https://www.facebook.com/Strafrechtsiegen/
- https://www.facebook.com/Rechtsanwaltskanzlei.Kotz
- https://www.facebook.com/RechtsanwaltKotz
- https://twitter.com/Forum_Recht
- https://www.instagram.com/verzeichnisrecht/
- https://www.instagram.com/rechtsanwaeltekotz/
- https://verzeichnis-recht.medium.com/
- https://www.pinterest.de/raekotz/
- https://www.linkedin.com/in/rechtsanw%C3%A4lte-kotz-485b1066/
- https://rechtgehabt-blog.tumblr.com/
- https://about.me/verzeichnisrecht/