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Bei Schutzgelderpressung – Versicherung leistungsfrei?

Wird ein Restaurant von Unbekannten zerstört, so ist die Restauarntversicherung leistungsfrei, wenn der Restaurantinhaber seiner Versicherung nicht mitgeteilt hat, dass Schutzgelderpressungsversuche stattgefunden haben (BGH, Urteil vom 16.06.2010, Az: IV ZR 229/09). Im vorliegenden Fall wurde dem Restaurantbeitzer damit gedroht, sein Restaurant zu zerstören, wenn er kein Schutzgeld zahlt. Der Bundesgerichtshof sah in dieser Drohung eine Gefahrerhöhung für die Restaurantversicherung. Nach § 23 VVG ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, dem Versicherer Gefahrerhöhungen zu mitzuteilen. Unterläßt der Versicherungsnehmer die Mitteilung, so ist der Versicherer im Schadensfall unter Umständen leistungsfrei.

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