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Ausgezeichnete Preise im Supermarkt!? – Invitatio ad offerendum!

Heute stand ich an der Kasse eines Supermarktes. Vor mir stand eine „junge“ Dame und legte eine Tafel Schokolade auf das Verkaufsband.

Die Kassiererin sagte: „Das macht dann 1,79 €.“ (Es war teure Schokolade)

Daraufhin entgegnete die Dame: „Nein, die Schokolade war im Regal mit 0,99 € ausgezeichnet. Ich habe ein Recht darauf, eine Ware zu dem Preis zu kaufen, zu dem sie ausgezeichnet ist.“

Derartige Situationen kennen wohl viele. Zwar reagieren viele Supermärkte in derartigen Situationen sehr kulant und verkaufen die Ware zu dem ausgezeichneten Preis, aber besteht ein rechtlicher Anspruch darauf?

Ganz klar: NEIN!

Ein  Kauf kommt zustande, indem die eine Partei ein Kaufangebot abgibt und die andere Partei dieses Angebot annimmt. Ein Preisschild stellt im juristischen Sinne jedoch kein Angebot des Verkäufers dar, die Ware auch tatsächlich zu dem ausgezeichneten Preis zu verkaufen. Derartige Preisschilder stellen lediglich eine Einladung des Ladeninhabers an die Kunden dar, die Ware zur Kasse zu tragen und dort ihrerseits ein Kaufangebot abzugeben. (Invitatio ad offerendum)

Dieses Kaufangebot des Kunden kann der Verkäufer immer noch ablehnen. Merkt der Verkäufer, dass der Preis, zu dem der Kunde kaufen möchte, zu niedrig ist, hat er also ohne weiteres die Möglichkeit, einen Verkauf zu dem niedrigeren Preis zu verweigern.

Die Dame erhielt die Schokolade jedoch für den Preis in Höhe von 0,99 €…

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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