Ein Arbeitgeber kann von seinen Arbeitnehmern verlangen, dass diese dem Arbeitgeber bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen. Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz ist der Arbeitgeber hierzu berechtigt. Der Arbeitgeber ist lediglich dann nicht dazu berechtigt, ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von seinen Arbeitnehmern zu fordern, wenn arbeitsvertragliche oder tarifliche Regelungen das Recht des Arbeitgebers nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz ausschließen oder einschränken (BAG, Urteil vom 14.11.2012, Az.: 5 AZR 886/11).
Suchen Sie weitere Urteile?
Besuchen Sie uns auf Vezeichnis-Recht uns stöbern Sie in über 25.000 Urteile und Beiträge. Oder folgen sie uns auf einem der folgenden Social Media Kanälen.
Kundenmeinungen: https://www.provenexpert.com/rechtsanwaelte-kotz/
- https://www.facebook.com/Strafrechtsiegen/
- https://www.facebook.com/Rechtsanwaltskanzlei.Kotz
- https://www.facebook.com/RechtsanwaltKotz
- https://twitter.com/Forum_Recht
- https://www.instagram.com/verzeichnisrecht/
- https://www.instagram.com/rechtsanwaeltekotz/
- https://verzeichnis-recht.medium.com/
- https://www.pinterest.de/raekotz/
- https://www.linkedin.com/in/rechtsanw%C3%A4lte-kotz-485b1066/
- https://rechtgehabt-blog.tumblr.com/
- https://about.me/verzeichnisrecht/