Benutzt ein Fahrzeugführer, während einer Fahrzeugfahrt mehrfach ein Blaulicht, das er im Fahrzeuginneren an einer Halterung auf dem Armaturenbrett angebracht hat und täuscht er hierdurch vor, ein Polizeibeamter im Einsatz zu sein, um andere Verkehrsteilnehmer zum Abstand zu mahnen und abzuschrecken, so stellt diese Handlungsweise eine strafbare Amtsanmaßung nach § 132 StGB dar. Für die Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung reicht es aus, dass die Handlung des Fahrzeugführers objektiv als hoheitlich erscheint und deswegen mit einer rechtmäßigen Amtshandlung verwechselt werden kann. Der Annahme einer solchen Verwechslungsgefahr steht nicht entgegen, dass einzelne außenstehende Beobachter erkannt haben, dass es sich nicht um eine Diensthandlung/Polizeieinsatz handelte (OLG Celle, Beschluss vom 26.09.2013, Az.: 32 Ss 110/13).
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