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Sie wollen nicht aussagen? Dann laden wir Sie eben morgen ins Präsidium vor!

Sie wollen nicht aussagen? Dann laden wir Sie eben morgen ins Präsidium vor!

Diese Drohung hört man besonders von Fernsehkommissaren immer wieder gerne, wenn der Beschuldigte oder Zeuge einer Straftat sich nicht aussagebereit zeigt. Leider hört man nie die einzig angemessene Antwort: „Machen Sie mal. Sie können mich so oft Vorlagen wie sie wollen, ich muss nicht kommen und auch keine Aussage machen!“

 

Auch wenn es dem obrigkeitsstaatlichen Denken vieler Menschen widerspricht: wenn man nicht gerade als Tatverdächtiger von der Polizei vorläufig festgenommen wird und deshalb mit auf die Wache kommen muss, ist man nicht verpflichtet, eine polizeiliche Vorladung zur Vernehmung zu befolgen. Viele können dies gar nicht glauben, denn schon das Wort „Vorladung“ klingt so offiziell und verbindlich, dass man sich bereits in Handschellen vorgeführt sieht, wenn man die vermeintliche Anordnungen nicht befolgt.

 

Niemand muss bei der Polizei eine Aussage machen, und zwar weder als Zeuge noch als Beschuldigter. Nur Angaben zur Person müssen sowohl Zeugen als auch Beschuldigte machen. Diese Angaben umfassen jedoch nur Dinge wie den Namen die Anschrift, das Geburtsdatum etc. Dies kann aber auch mündlich, schriftlich oder telefonisch geschehen. Niemand kann also gezwungen werden eigens auf der Polizeiwache zu erscheinen, nur um dort mitzuteilen, wie er heißt. Unter Umständen kann es für die Betreffenden auch durchaus sinnvoll sein, zu Hause zu bleiben und nicht auszusagen. Das gilt natürlich in besonderem Maße, wenn Beschuldigte vorgeladen werden. Diese sollten auf jeden Fall einen Strafverteidiger zu Rate ziehen, bevor sie bei der Polizei irgendwelche unbedachten Äußerungen tun.

 

Vorladung der Polizei sind also nicht verbindlich. Bei Ladungen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft sieht dies schon anders aus. Sie müssen tatsächlich befolgt werden.

 

Ob es besonders sinnvoll ist, dass ausgerechnet die Polizei als die Behörde, die die Hauptermittlungsarbeit leistet, kein Recht hat, verbindliche Ladungen auszusprechen, mag die Politik beurteilen. Einiges spräche wohl dafür, Polizeibeamten diese Kompetenz zuzubilligen. Die Mehrheit der Bevölkerung würde die Veränderung zu dem auch kaum bemerken, denn schließlich glauben sowieso die meisten, dass die Polizei dieses Recht schon heute hat.

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