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Jobcenter – Rückforderung der gezahlten Miete vom Vermieter?

Ein Vermieter, dem das Jobcenter die Wohnungsmiete eines Leistungsberechtigten direkt überweist, erhält dadurch keinen Leistungsanspruch gegenüber dem Jobcenter, sondern nur eine Empfangsberechtigung für die erhaltene Miete. Durch die Direktzahlung des Jobcenters an den Vermieter erbringt das Jobcenter eine Leistung an den Leistungsberechtigten, dem das Arbeitslosengeld II bewilligt wurde. Wenn die Leistungsbewilligung des Leistungsberechtigten rechtswidrig ist oder wird, kann das Jobcenter den Bescheid nur gegenüber dem Leistungsberechtigten zurücknehmen oder aufheben und von diesem die Erstattung der an den Vermieter überwiesenen Miete verlangen. Den Vermieter kann das Jobcenter nicht durch Verwaltungsakt zur Erstattung der erhaltenen Mieten verpflichten (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21.01.2013, Az.: L 7 AS 381/12).

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