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Der Vermieter macht Regiekosten geltend – Welchen Film dreht er?

Nachforderungen des Vermieters nach Beendigung eines Mietverhältnis

Nachdem eine Familie das Mietverhältnis kündigte und die Wohnung räumte, machte ein findiger Vermieter etwaige „Reparaturkosten“ gegenüber diesen geltend. Er verlangte von seinen ehemaligen Vermietern für die Durchführung von angeblichen Nachbesserungsarbeiten „Regiekosten“ in Höhe von mehreren Hundert Euro. Diese Kosten wurden unter dem Hinweis darauf, dass er kein Regisseur sei, abgelehnt. Ferner verlangte dieser Vermieter für die Fahrt von seiner Wohnung bis zur ehemals vermieteten Wohnung einen Betrag in Höhe von über Hundert Euro. Jedoch konnte dem ehemaligen Vermieter nachgewiesen werden, dass ein Betrag in dieser Höhe für eine Fahrtstrecke von sage und schreiben 10 km „etwas“ überhöht sei.

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